AGB

Demention GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Demention GmbH, Lindenweg 90, 25436 Tornesch (nachfolgend „Demention“) und dem Besteller (nachfolgend „Käufer“, „Kunde“ oder „Besteller“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“ oder „Verkaufsbedingungen“) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
 
2. Das Angebot von Demention richtet sich hierbei ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. 

3. Abweichende oder unseren Verkaufsbedingungen entgegenstehende Bedingungen des Bestellers erkennt Demention nicht an, es sei denn, Demention hat der Geltung der abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn wir die Lieferung in Kenntnis abweichender Bedingungen des Bestellers vorbehaltlos ausführen.

4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

II. Auftrag und Annahme

1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet.

2. Die an Demention gerichtete Bestellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Nach der Bestellung sendet Demention auf Wunsch eine Auftragsbestätigung über den Erhalt der Bestellung per E-Mail. Diese Auftragsbestätigung bestätigt lediglich den Empfang der Bestellung, sie stellt keine Annahme der Bestellung dar. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn Demention die bestellte Ware dem Besteller bzw. seinem Frachtführer übergibt oder sie, sofern vereinbart, versendet wird. Ein Kaufvertrag kommt auch nur über diejenigen Waren zustande, die in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.

3. Im Einzelfall kann Demention gesetzlich verpflichtet sein, vor dem Verkauf und dem Versand eines Produktes bestimmte Informationen über den Besteller von diesem zu verlangen, die über die üblichen Informationen zur Abwicklung einer Bestellung hinausgehen (z.B. gemäß § 3 Chemikalienverbotsverordnung). Derartige Informationen können insbesondere Nachweise zur Identität des Bestellers oder den Nachweis einer Erlaubnis zum Handel mit solchen Produkten betreffen.

III. Versand und Gefahrenübergang

1. Unsere Lieferungen erfolgen „ab Werk“ Tornesch gem. INCOTERMS 2010.

2. Bei nachträglichen Änderungen des Bestimmungsortes, der Ware, des Versandweges oder des Auslieferungslagers trägt der Käufer alle dadurch entstehenden Mehrkosten. Das Versandrisiko geht in allen Fällen, auch sofern wir aufgrund besonderer Vereinbarung die Versandkosten tragen, mit Zurverfügungstellung der Ware in unserem Werk auf den Käufer über. Transportversicherungen, insbesondere beim Versand von Gefahrgut werden nur auf Wunsch und Rechnung des Käufers abgeschlossen.

IV. Lieferung und höhere Gewalt

1. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen worden ist, sind wir zur Lieferung erst nach erfolgter Zahlung des Käufers verpflichtet. Soweit wir ausnahmsweise zur Vorleistung verpflichtet sind, sind wir, soweit nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden auftreten oder erkennbar werden, berechtigt, die Vorleistung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet worden ist.

2. Nicht von uns zu vertretende Umstände, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Verkehrsstörungen oder -behinderungen, Mangel an Transportmitteln, Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffen und Betriebsstörungen irgendwelcher Art im eigenen oder den mit der Erfüllung zusammenhängenden Betrieben sowie durch behördliche Verfügung hervorgerufene Hindernisse, welche die Lieferung erschweren, führen zu einer Verlängerung der vereinbarten Lieferfrist um die Zeit des Andauerns der jeweiligen Störung.

V. Lieferzeit

1. Die Auslieferung der Bestellung erfolgt in der Regel 3 Arbeitstage nach Eingang der Bestellung. Aussagen zu Verfügbarkeit und Versand eines Produktes sind lediglich voraussichtliche Angaben und stellen keine verbindlichen oder garantierten Versand- oder Liefertermine dar.

2. Wenn Demention während der Bearbeitung einer Bestellung feststellt, dass bestellte Produkte nicht verfügbar sind, wird Demention dies unverzüglich dem Besteller mitteilen. Nach Absprache mit dem Besteller werden die Artikel dann von der Bestellung gestrichen und auf Verlangen des Bestellers in der nächsten Bestellung mitgeliefert.

3. Die angegebene Lieferzeit können wir nur einhalten, wenn der Besteller seinen Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

VI. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

VII. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Demention unbestritten und anerkannt sind und sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. 

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Der Eigentumsvorbehalt gilt für alle Lieferungen von Demention. Demention behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.; insbesondere ist er verpflichtet, die Ware gegen jeden versicherbaren Schaden (insbesondere gegen Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl, Haftpflicht usw.) auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert zu versichern; er tritt seine Forderungen aus den Versicherungsverträgen im Voraus an uns ab, was wir hiermit annehmen.

3. Eine andere Verwertung der Waren, insbesondere eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung, ist dem Käufer nicht gestattet. Die an uns abgetretenen Forderungen können nur mit unserer Zustimmung verpfändet oder an Dritte abgetreten werden. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß Paragraf 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsgemäß (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Der Käufer tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung oder Vermischung der Ware mit anderen beweglichen Sachen gegen einen Dritten erwachsen. Unser nach den Vorschriften dieses Absatzes erlangtes (Mit-)- Eigentum an der verarbeiteten, umgebildeten, verbundenen oder vermischten Ware geht in gleicher Weise wie das Eigentum an der von uns gelieferten Ware auf den Käufer über. 

5. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

6. Soweit der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers zur Rückübertragung und Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen neben unserem Eigentum aus der Vorbehaltsware auch die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.

7. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen nicht, so können wir die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen und diese anschließend verwerten. Der Käufer hat die Wegnahme zu dulden und uns zu diesem Zweck Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu gewähren. Dies gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer haftet für die Differenz zwischen Kaufpreis und Verwertungserlös.

IX. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

1. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Ist der Kauf ein Handelskauf, sind von dem Besteller zudem die Vorschriften der §§ 373 ff HGB zu beachten; insbesondere unterliegt der Besteller in diesem Fall der Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.

3. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

5. Schlägt die Nacherfüllung gemäß § 440 Satz 2 BGB fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

7. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

8. Die Übernahme der Ware durch Spediteure oder Frachtführer gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Nachweis für eine einwandfreie Verpackung.

9. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich – auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers.

X. Besondere Vorschriften für Dosiertechnik und Wartung

1. Soweit der Kunde Demention mit der Lieferung, Installation, Einstellung und/oder Wartung von Dosiertechnik beauftragt, gelten hierfür ergänzend folgende Bestimmungen:

2. Angaben über Leistung, Maße, Rauminhalt der angebotenen Geräte und Bauteile entsprechen jeweils dem technischen Stand, gelten aber nicht als Übernahme einer Garantie im Sinne von § 434 BGB. Abbildungen, Angaben in Prospekten, Druckschriften, Beschreibungen und technischen Zeichnungen sind für die Ausführung unverbindlich.

3. Bei einer berechtigten Mängelrüge wird Demention den Mangel an Ort und Stelle durch eigene Service-Techniker nach eigenem Ermessen im Wege der Nachbesserung oder Nachlieferung beseitigen. Bei mindestens zweifach fehlgeschlagener Nacherfüllung gemäß § 440 Satz 2 BGB hat der Kunde die Wahl zwischen der Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) und dem Rücktritt (Rückgängigmachen des Vertrages). 

4. Unsere Eigentums- und/oder Urheberrechte an Zeichnungen, Kostenberechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns vor. Sie dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden. 

5. Die Montage der von uns gelieferten Geräte und Bauteile ist Sache des Kunden und muss sachgemäß und unter Einhaltung evtl. bestehender gesetzlicher Vorschriften erfolgen. Unsere dazu gegebenen Hinweise, insbesondere die der Betriebs- und Montageanleitung, sind zu beachten. Soweit eine Inbetriebnahme durch unsere Service-Techniker oder durch sonstige Beauftragte vereinbart ist, ist uns der Terminwunsch zur Inbetriebnahme mindestens vierzehn Tage vorher mitzuteilen. Der genaue Inbetriebnahmetermin wird von den Parteien einvernehmlich festgelegt. 

6. Die Gewährleistung gemäß Absatz 2 ist ausgeschlossen für Schäden, die durch falschen Anschluss des Gerätes durch den Kunden oder durch unsachgemäßen Betrieb entgegen unseren mündlichen Hinweisen oder der Bedienungsanweisung entstehen. 

7. Eine Verwendung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln anderer Hersteller ist nur zulässig, soweit Demention dem Kunden deren Verträglichkeit mit den gelieferten Dosiergeräten auf dessen Anfrage schriftlich bestätigt hat. Sofern nicht erhebliche technische Gründe dagegensprechen, wird Demention die Bestätigung erteilen. Anderenfalls ist die Gewährleistung gemäß Absatz 2 ebenfalls ausgeschlossen. 

8. Die Gewährleistung ist auch ausgeschlossen bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung des Gerätes durch den Kunden oder von ihm beauftragten Dritten sowie bei Schäden, die durch vom Kunden durchgeführten Reparaturen entstehen.

9. Die Gewährleistungsfrist beginnt durch die Nacherfüllung und wird nicht erneuert oder verlängert.

XI. Haftung 

1. Soweit sich nachstehend nicht etwas anderes ergibt, sind weitergehende als die in den vorstehenden Klauseln genannten Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen kann. Sie gilt schließlich dann nicht, wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft verletzen. Die Haftungsklausel gilt ferner nicht für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die wir fahrlässig verursachen. 

2. Unsere Ersatzpflicht für Sachschäden ist auf die Ersatzleistung unserer Haftpflichtversicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Käufer auf seinen Wunsch hin Einblick in unsere Police zu gewähren. 

3. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Von einer „wesentlichen“ Vertragspflicht im Sinne dieser AGB ist immer dann zu sprechen, wenn wir solche Pflichten schuldhaft verletzen, auf deren ordnungsgemäßer Erfüllung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf, weil diese den Vertrag prägen. 

4. Soweit unsere Haftung auf Schadensersatz nach den vorstehenden Absätzen 1 - 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten, Ansprüchen aus Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB und weiteren Anspruchsgrundlagen. Die vorstehende Regelung gilt nicht für nicht abdingbare gesetzliche Ansprüche wie solche auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes. 

5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

XII. Preise und Zahlung

1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk Tornesch ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.

3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Mit der Absendung der bestellten Ware und entsprechendem Vertragsabschluss (Auftragsbestätigung oder Rechnung) ist der Kaufpreis fällig. Ist auf der Rechnung eine Zahlungsfrist kalendermäßig bestimmt, kommt der Besteller mit Ablauf dieser Frist in Verzug, wenn er nicht bis zu dem bestimmten Tag gezahlt hat. Ab Eintritt des Verzuges können Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet werden. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. Nach einer Preiserhöhung ist der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung Kündigung berechtigt. Die Kündigung wird wirksam zu dem Zeitpunkt, zu dem die neuen Preise gelten. Bereits gelieferte Waren sowie bereits erbrachte Dienstleistungen sind nicht von der Kündigung erfasst.

5. Für Kleinstbestellungen behalten wir uns vor, einen Mindermengenzuschlag zu erheben.

XIII. Warenzeichen

Es ist ferner unzulässig, bei der Verwendung unserer Erzeugnisse für Fabrikationszwecke oder bei der Weiterverarbeitung unsere Produktbezeichnungen, insbesondere unsere Marken, auf solcher Ware oder deren Verpackung oder in den dazugehörigen Drucksachen und Werbematerialien ohne unsere vorherige Zustimmung insbesondere als Bestandteilsangabe zu verwenden. Die Lieferung von Erzeugnissen unter einer Marke ist nicht als Zustimmung zum Gebrauch dieser Marke für die daraus hergestellten Produkte anzusehen. 

XIV. Datenschutzhinweis

1. Beim Bestellvorgang erhebt Demention personenbezogene Daten des Bestellers und gegebenenfalls seiner Mitarbeiter. Dabei handelt es sich unter anderem um Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und Finanzdaten (z.B. Kontonummer). Ohne Einwilligung des Bestellers wird Demention diese Daten des Bestellers nur erheben, verarbeiten oder nutzen soweit dies für die Abwicklung der Bestellung und zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Demention gesetzlich dazu verpflichtet ist (vgl. II Abs. 2 dieser AGB). Demention ist berechtigt, die erhobenen Daten zu diesen Zwecken gegebenenfalls auch an Dritte (z.B. Versandunternehmen) weiterzugeben. Eine Weitergabe an Dritte zu anderen Zwecken erfolgt ohne Einwilligung des Bestellers nicht.

2. Der Besteller ist dazu berechtigt, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, den Empfängern und Kategorien von Empfängern an die Daten weitergegeben werden sowie den Zweck der Speicherung verlangen. Der Besteller hat das Recht, die Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern der Datenumgang nicht mit den bestehenden rechtlichen Vorschriften übereinstimmt, insbesondere, wenn die Daten unvollständig oder unrichtig sind.

3. Demention behält sich das Recht vor, diesen Datenschutzhinweis für den Fall zu ändern, dass dessen Inhalt unvollständig ist oder für den Fall, dass dies aufgrund weiterer oder geänderter Dienste von Demention notwendig sein sollte.

XV. Sonstiges

1. Auf Verträge zwischen Demention und dem Besteller findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisions-rechtlichen Bestimmungen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder diese AGB eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen dieser AGB im Übrigen hiervon unberührt.

Stand: Januar 2025


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